Soforthilfe für Kleinstunternehmen

Von der Regierung wurden als Reaktion auf die aktuelle Situation zusätzliche Maßnahmen und Soforthilfen für kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe aus allen Wirtschaftsbereichen verabschieden. Dabei handelt es sich unter anderem um direkte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Dabei ist im Einzelnen Folgendes vorgesehen:

Der Antrag auf den Zuschuss kann online ausgefüllt und versendet werden. Hier finden Sie eine Liste mit den Links zu den Anträgen der einzelnen Bundesländer.


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